Nur wenige Krankenkassen übernehmen innerhalb der Zusatzversicherung einen Anteil der Kosten für eine Neurofeedback- oder Biofeedbackbehandlung.
Auf Grund der eben erfolgten Geschäftsaufnahme von nervenstark, ist die Anerkennung durch das EMR (erfahrungsmedizinisches Register) in Bearbeitung und die Abrechnung über die Krankenkasse in den meisten Fällen momentan nicht möglich.